Es werden folgende Dienstleistungen, auch nach den Regelungen des § 6 Abs. 4 StBerG, angeboten:
Wir bieten für die mögliche Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater eine Buchungsdatei im DATEV-Format an, zur Überleitung der Buchungen in die Finanzbuchhaltung.
Gehaltsdokumente für Ihre Mitarbeiter können auch über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.
Oder sie wählen die klassische Variante und erhalten die Lohnabrechnungen per Post oder E-mail.
Wir bieten als Service auch individuelle Absprachen an. So wird die Lohnabrechnung und das Prozedere auf Ihre Situation angepasst.
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